Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des 1. CfR Pforzheim e.V. kann jeder an der Verwirklichung der VereinszieleInteressierte werden. Vorausgesetzt ist weiter lediglich eine an den Verein gerichtete schriftliche Anmeldung zur Aufnahme, mit der sich das zukünftige Mitglied zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. (sog. Beitrittserklärung).
Minderjährige können nur mit Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters als Jugendmitglied aufgenommen werden; über Ihre Aufnahme entscheidet der Jugendausschuss. Im Übrigen regelt die Jugendabteilung ihre Aufnahmemodalitäten selbständig durch ihre Jugendordnung.
Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn die Aufnahme schriftlich bestätigt ist (sog. Ordentliche Mitgliedschaft); es genügt die Aushändigung des Mitgliedsausweises. Als ordentliches Mitglied gilt, wer den Mitgliedsbeitrag entrichtet hat und in der Mitgliederliste geführt wird. In der Mitgliederliste ist geführt, wer im Vorjahr ordentliches Mitglied war. Bei Neueintritt im laufenden Jahr erfolgt die Aufnahme in die Mitgliederliste nach Entrichtung des Jahresbeitrages.
Personen, die zur Aktivität des Vereins gehören und eine gültige Spielerlaubnis haben, sind aktive Mitglieder (sog. Aktive Mitgliedschaft). Sie werden als aktive Mitglieder in der Mitgliederliste geführt. Mit Ende der Spielberechtigung für den Verein endet automatisch die aktive Mitgliedschaft; gleichfalls endet die aktive Mitgliedschaft auch, wenn die Person nicht mehr zur Aktivität des Vereins zählt. Die Streichung hat die Änderung in den passiven Status zu Folge.

Beitragsordnung:

Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung hat sich der Verein eine Beitragsordnung gegeben. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeiten.

Das Beitragswesen ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument des ideellen Bereiches. Deshalb hat der Vorstand beschlossen diese Beitragsordnung zu modifizieren. Mit der Festlegung durch den Verwaltungsrat tritt Folgendes in Kraft:

Gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung dauert das Geschäftsjahr jeweils vom 01.Juli bis 30.Juni des Folgejahres. Dementsprechend gilt der Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag jeweils vom 01.Juli bis 30.Juni des Folgejahres.

Der Verein legt für jedes Mitglied einen Grundbeitrag fest. Dieser Grundbeitrag (Passiv-Beitrag) wird durch den Abteilungsbeitrag (Aktiv-Beitrag) ergänzt. Hierbei kann es zu Abschlägen oder Aufschlägen je nach Abteilung kommen.

Der Beitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.

Den Mitgliedern wird für den Beitragseinzug eine jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise angeboten. Bei jährlicher Zahlweise, erfolgt der Einzug zum 15. September bzw. am folgenden Werktag eines Jahres und bei halbjährlicher Zahlweise zum 15. September und 15. März bzw. an den folgenden Werktagen.

Bei einem Gesamtbeitrag über 150,–€ kann auf Antrag eine quartalsmäßige Zahlungsweise vereinbart werden. Wobei der Grundbeitrag und die erste Rate 14 Tage nach Unterschrift unter dem Mitgliedsantrag eingezogen werden.

Die Beiträge im Eissport sind für September bis März – Eiszeiten, von Mai bis Juli für das Off-Ice-Training.

Kündigungen sind in der Satzung geregelt.

Bereits Beiträge entrichtet worden, werden diese nicht mehr erstattet. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird Jugendspielern eingeräumt, die im neuen Geschäftsjahr (ab 01.Juli) noch bis zum 15.Juli den Verein wechseln.

Rentner, Kinder, Schüler, Studenten, Azubis, Schwerbehinderte, Trainer, Betreuer, Angestellte des Vereins, Spieler der 1. Mannschaft, Funktionäre und Schiedsrichter zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag.

Bei zwei Kindern aus einem Haushalt wird bei dem jüngeren Kind nur die Hälfte des jeweiligen Beitragssatzes erhoben. Ab dem dritten Kind eines Haushalts besteht keine Beitragspflicht.

Von der Beitragspflicht entbunden sind Mitglieder, die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zum Ehrenmitglied ernannt worden sind.

Die Beiträge im Einzelnen:

 Abteilung  Personenkreis  Grundbeitrag Abteilungs-Beitrag  Gesamt
Hauptverein Kinder & Jugendliche von 0 – 17 Jahren (passiv) 36,00 € 36,00 €
Erwachsene (passiv) 72,00 €  72,00 €
  Trainer, Betreuer, Mitarbeiter, Funktionäre, Spieler der 1. Mannschaft, Schiedsrichter 60,00 €  60,00 €
  Alte Herren 60,00 € 20,00 €  80,00 €
  eSport 72,00 €  72,00 €
  Schnürles 72,00 € 72,00 €
  Rentner, Studenten, Azubis, Schwerbehinderte 60,00 €  60,00 E
Fußball-Jugend Bambini 36,00 € 36,00 € 72,00 €
  U 8 / U 9 36,00 € 60,00 €  96,00 €
  U 10 / U 11 36,00 € 60,00 € 96,00 €
  U 12 / U 13 36,00 € 84,00 €  120,00 €
  U 14 / U 15 36,00 € 96,00 € 132,00 €
  U 16 / U 17 36,00 € 108,00 €  144,00 €
  U 18 / U 19 36,00 € 108,00 €  144,00 €
  Kinder & Jugendliche von 0 – 17 Jahre ab dem 2. Kind  50% der entsprechenden Altersklasse  
Inklusion 36,00 € 36,00 €

 

 Abteilung  Personenkreis  Grundbeitrag  Abteilungs-Beitrag  Gesamt
 Eishockey Erwachsene (passiv) 72,00 €  72,00 €
  Elternbeitrag (passiv) 72,00 € 78,00 €  150,00 €
  Trainer, Betreuer, Mitarbeiter, Funktionäre, Schiedsrichter, Spieler der 1. Mannschaft 60,00€ 60,00€
 Laufschule ….10 er Karte

 

Halbsaison

Saison

72,00 €

144,00 €

 72,00 €

144,00 €

    Jugend U 7 / U 9 36,00 € 216,00 €  252,00 €
  U 11 36,00 € 216,00 €  252,00 €
  U 13 / U 15 36,00 € 252,00 € 288,00 €
  U 17 / U 20 36,00 € 276,00 € 312,00 €
  1b 72,00 € 288,00 €  360,00 €
 Hobby Erwachsene / Hobby 72,00 € 288,00 €  360,00 €
 

Eiskunstlauf

 

 
  Elternbeitrag (passiv) 72,00 €  72,00 €
  Anfänger/Hobby – Kinder/ Jugendliche 36,00 € 180,00 €  216,00 €
  Anfänger/Hobby – Erwachsene 72,00€ 216,00 €  288,00 €
  Wettkampf Kinder/Jugendliche 36,00€ 228,00 €  264,00 €
  Wettkampf Erwachsene 72,00 € 288,00 €  360,00 €
 Gesamt  Eissport Kinder & Jugendliche von 0 – 17 Jahre für das 2. Kind   50% der entsprechenden Altersklasse